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Streit um Höhe der Fallpauschalen

Silvan Lerch
Montag, 1. Oktober 2012, 15:36 Uhr, Aktualisiert 23:21 Uhr

Neun Monate nach ihrer Einführung gibt es Streit um die Fallpauschalen: Kantone, Spitäler und Ärzte wollen sie erhöhen. Dagegen wehren sich die Krankenversicherer. Sie warnen vor einer Kostensteigerung.

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Der Streit ist an der Frage entbrannt, wie Spitalanlagen finanziert werden sollen. Laut H+, dem Branchenverband der Schweizer Spitäler, könnten Spitäler ihre Infrastruktur nur modernisieren, wenn die Fallpauschalen erhöht würden. Die Abgeltung der Spital-Infrastruktur ist Teil der Fallpauschalen: Zurzeit macht sie 10 Prozent des sogenannten Fallpauschalen-Basispreises aus. H+ fordert für 2013 11 Prozent und für 2014 12 Prozent.

Pflegequalität bedroht

Werner Kübler, der als Vize-Präsident von H+ die Spitäler in den Verhandlungen vertritt, hätte sich gar 14 oder 16 Prozent gewünscht. Der Direktor des Universitätsspitals Basel sieht sich gezwungen, in den nächsten Jahren etwa eine Milliarde Schweizer Franken in neue Spitalanlagen zu investieren. Für ihn ist klar: Kommt der Antrag von H+ nicht durch, werde dies der Patient spüren. «Wenn ich die Anlagekosten nicht refinanzieren kann, muss ich das Geld beim Betrieb holen.» Damit würde, so Kübler, die Pflegequalität leiden.

Bild Unispital Basel
Eine Milliarde soll hier in neue Spitalanlagen investiert werden. Unispital Basel

Für Verena Nold ist diese Aussage eine Drohgebärde. Die Geschäftsführerin von Tarifsuisse, der Organisation für Tarif Als Tarif bezeichnet der Versicherungsfachmann die einzelnen Versicherungsarten. In den Tarifen werden die Prämien für die einzelnen Versicherungsarten nach Eintrittsalter und Vertragsdauer oder nach Endalter zusammengefasst. Tarif -Fragen der Krankenversicherer, kämpft gegen eine pauschale Vergütung der Spital-Anlagekosten. Während H+ einen nationalen Einheitssatz von 11 und später 12 Prozent verlangt, erachtet sie dies nicht als gerechtfertigt. Die Effizienz der Spitäler sei für eine Pauschal-Lösung zu unterschiedlich.

Preisüberwacher gegen Pauschale

Laut Nold gibt es Spitäler, «die selbstausgewiesen 3 Prozent» Spital-Anlagekosten benötigten, und solche, die 19 Prozent veranschlagten. Der Durchschnitt betrage 8 Prozent. Aufgrund dieser Bandbreite setze sich Tarifsuisse für individuelle Lösungen mit jedem einzelnen Spital ein.

Fallpauschalen: Paradigmenwechsel bei der Spitalfinanzierung

Seit Anfang Jahr berechnen Spitäler ihre Leistungen anhand sogenannter Fallpauschalen. Dabei gelten sie ihre Behandlung pro Fall mit einem einheitlichen Betrag ab  – und zwar unabhängig davon, wie lange sich der Patient im Spital aufhält. Jede Diagnose ist also an einen bestimmten Tarif Als Tarif bezeichnet der Versicherungsfachmann die einzelnen Versicherungsarten. In den Tarifen werden die Prämien für die einzelnen Versicherungsarten nach Eintrittsalter und Vertragsdauer oder nach Endalter zusammengefasst. Tarif geknüpft ( Basispreis Anderer Ausdruck für «Ausübungspreis». Siehe «Ausübungspreis». Basispreis ), der dann mit dem Schweregrad des Falls multipliziert wird.

Dieses einheitliche Tarifsystem ermöglicht, die Spitäler schweizweit miteinander zu vergleichen. Eine Fallpauschale Mit Einführung der Fallpauschale wird sich in Schweizer Spitälern Grundlegendes verändern.

(Sendung vom 20.09.2010)
Fallpauschale
setzt sich zusammen aus Personalkosten, Kosten für den medizinischen Bedarf und Anlagekosten: einer Abgeltung der Spitalanlagen, die zur Refinanzierung von Investitionen gedacht ist.

Auch Preisüberwacher Stefan Meierhans ist gegen eine Pauschale. Das wäre, «wie wenn ich den Kopf im Backofen habe und die Füsse in der Tiefkühltruhe. Dann stimmt vielleicht der Mittelwert, aber die Situation ist trotzdem ungemütlich.»

Kostenneutralität angezweifelt

Mit Einführung der Fallpauschalen sollte die Spitalfinanzierung kostenneutral ausfallen oder gar kostendämpfende Wirkung haben. Tarifsuisse stellt dies nun in Frage.

Die Verhandlungen zwischen den Tarifpartnern sind vorerst gescheitert – wie schon letztes Jahr. Damals musste der Bundesrat eine Übergangslösung anordnen: die für 2012 geltenden 10 Prozent. Nun gelangt H+ wiederum an den Bundesrat. Es ist ein Konflikt, der sich schon vor 2 Jahren abgezeichnet hatte. «ECO» berichtete darüber am 20. September 2010.

Das Wirtschaftsmagazin «ECO» beleuchtete am 01.10.2012 die Hintergründe und Konsequenzen des Streits um die Fallpauschalen-Höhen.

Streit um Fallpauschalen