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Banken wollen tägliche Arbeitszeit nicht mehr erfassen

Bruno Bonometti
Montag, 18. Juni 2012, 14:43 Uhr, Aktualisiert 23:25 Uhr

Die täglichen Arbeitsstunden aufzuschreiben, sei zu kompliziert. Dieser Meinung ist die Bankenbranche. Sie will das System ändern – und löst damit eine Kontroverse aus.

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Zum Schutz der Gesundheit ihrer Beschäftigten müssen Unternehmen täglich deren Arbeitszeiten erfassen. Das Arbeitsgesetz regelt Arbeits- und Ruhezeiten. Doch viele Betriebe tun das nicht und handeln damit gesetzeswidrig. Bei jedem sechsten Angestellten ist deshalb unklar, wie viele Stunden er täglich arbeitet.

Jetzt wollen die Banken einen radikalen Wechsel: Die Erfassung der täglichen Arbeitszeit sei zu kompliziert, deshalb wollen sie die Arbeitszeiterfassung vereinfachen. Balz Stückelberger, Geschäftsführer des Arbeitgeberverbandes der Banken in der Schweiz: «Wer Ende Woche nichts meldet, für den soll die Vermutung gelten, das alles in Ordnung ist. Das ist heute anders. Wer am Ende des Tages nicht detailliert rapportiert, der verstösst gegen das Gesetz.»  

Banken kontra Arbeitnehmer-Schutz

Die Finanzinstitute lösen damit einen heftigen Konflikt mit Personalverbänden, Arbeitsinspektoren und Gewerkschaften aus. Hans Furer, Präsident des Bankenpersonalverbandes Nordwestschweiz, sieht darin einen Angriff auf die Gesundheit der Angestellten: «Als Arbeitnehmer ist man immer in einem Abhängigkeitsverhältnis. Wir müssen am Kern festhalten, dass man die Arbeitszeit aufzeichnen muss.»

Schon heute fühlt sich ein Drittel aller Schweizer Werktätigen gestresst durch überlange Arbeitszeiten. Bankangestellte leisten wöchentlich 2,2 Überstunden, im Schnitt doppelt so viele wie in anderen Wirtschaftszweigen.  

UBS und CS im Pilotprojekt

Um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen, wollten die Banken im Pilotprojekt «Vertrauensarbeitszeit», die Vorteile der erleichterten Erfassungspflicht belegen. 7 Bankinstitute mit rund 45‘000 Angestellten beteiligten sich daran. Darunter die UBS und die CS. Doch das Pilotprojekt unter Aufsicht des Staatssekretariats für Wirtschaft Seco Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO ist das Kompetenzzentrum des Bundes für Fragen der Wirtschaftspolitik. Ziel des SECO ist es, für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum in der Schweiz zu sorgen. Dafür schafft das SECO die nötigen ordnungs- und wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen und wirkt als Schnittstelle zwischen Unternehmen, Sozialpartnern und Politik. Es unterstützt die regional und strukturell ausgewogene Entwicklung der Wirtschaft und gewährleistet den Arbeitnehmerschutz. Seco und den Sozialpartnern, brachte keine neue Lösung.

Die Kontrolle der Arbeitszeiterfassung unterliegt den kantonalen Arbeitsinspektoren. Im Schlussbericht zum Pilotprojekt heisst es wörtlich: «Die Arbeitsinspektorate sind für ihre Kontrollen auf verbindliche und dokumentierte Informationen angewiesen. Diesem Anspruch genügten die aufgrund des Merkblatts und der Checkliste durchgeführten Kontrollen nicht.»  

Über 175‘000 Franken: Sonderregelung

Seit über 2 Jahren sucht das Seco Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO ist das Kompetenzzentrum des Bundes für Fragen der Wirtschaftspolitik. Ziel des SECO ist es, für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum in der Schweiz zu sorgen. Dafür schafft das SECO die nötigen ordnungs- und wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen und wirkt als Schnittstelle zwischen Unternehmen, Sozialpartnern und Politik. Es unterstützt die regional und strukturell ausgewogene Entwicklung der Wirtschaft und gewährleistet den Arbeitnehmerschutz. Seco nach einer praktikablen Lösung,  bisher ohne Erfolg. Der Seco Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO ist das Kompetenzzentrum des Bundes für Fragen der Wirtschaftspolitik. Ziel des SECO ist es, für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum in der Schweiz zu sorgen. Dafür schafft das SECO die nötigen ordnungs- und wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen und wirkt als Schnittstelle zwischen Unternehmen, Sozialpartnern und Politik. Es unterstützt die regional und strukturell ausgewogene Entwicklung der Wirtschaft und gewährleistet den Arbeitnehmerschutz. Seco -Verantwortliche Pascal Richoz ist nicht grundsätzlich gegen eine erleichterte Erfassung der Arbeitszeit, sieht allerdings die Gefahr, «dass man plötzlich diese Arbeitszeitregelung umgeht, die eine Schutzmassnahme für Arbeitnehmer ist.»

Der jüngste Vorschlag des Staatssekretariates für Wirtschaft geht dahin, dass Arbeitnehmende mit einem jährlichen Bruttoerwerbseinkommen von über 175‘000 Franken von der Aufzeichnungspflicht ausgenommen werden. Nach den Sommerferien müssen sich die Sozialpartner dazu äussern. Am Schluss entscheidet der Bundesrat.  

Statt Stempeluhr Arbeitszeiten à discrétion – Das Wirtschaftsmagazin «ECO» berichtete am 18.06.2012 über die Kontroverse.

Statt Stempeluhr Arbeitszeiten à discrétion

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