zum Inhalt
zu weiterem Inhalt
zu den Hauptkategorien
zu den Unterkategorien

Die Gewaltorgie von München hat den Streit ums Jugendstrafrecht verschärft. In Deutschland könnten die Täter mit zehn Jahren Gefängnis bestraft werden, in der Schweiz hingegen mit maximal vier. Besonders die SVP prangert die „Kuscheljustiz der Linken und Netten“ an: Die Strafen seien zu kurz, die Behandlung der Täter zu mild, die Richter und Psychologen zu weich. Im «Club» stellen sich Exponenten der Jugendjustiz der harschen Kritik.
Unter der Leitung von Röbi Koller diskutieren:
Dieter Hebeisen, Präs. Jugendgericht Berner Oberland, Präs. Schweizerische Vereinigung für Jugendstrafrechtspflege SVJ
Laszlo Polgar, Direktor Jugendheim Prêles, Tessenberg
Cornelia Bessler, Leiterin Fachstelle Jugendforensik Universität Zürich
Bernhard Eicher, Stadtrat JFDP/Bern
Natalie Rickli, Nationalrätin SVP/ZH
Andreas Wagner, Leiter Justizvollzugsanstalt Laufen-Lebenau, Bayern
Die drei Jugendlichen, die in München mehrere Menschen brutal niedergeschlagen haben, könnten mit maximal drei Jahren Gefängnis in Deutschland davon kommen. In der Schweiz müssten sie höchstwahrscheinlich mit doppelt so vielen Jahren Massnahmenvollzug rechnen. Damit ist die Behauptung widerlegt, die deutsche Jugendjustiz sei ungleich härter als die schweizerische.
Im «Club» sagte Andreas Wagner, der Leiter der deutschen Justizvollzugsanstalt Laufen-Lebenau, in der kurze Zeit auch einer der Schweizer Schläger in Untersuchungshaft sass: „Ich könnte mir vorstellen, dass 6 oder 7 Jahre rauskommen, je nach Führung könnten ihnen dann noch bis zur Hälfte der Strafe erlassen werden.“
Dieter Hebeisen, Präsident der Schweizerischen Vereinigung für Jugendstrafrechtspflege SVJ, ergänzte: „Weil es sich um ein schweres Delikt handelt, zieht das bei uns eine Strafe von vier Jahren nach sich. Wir haben jedoch im Unterschied zu den europäischen Ländern zusätzlich zur Freiheitsstrafe das Massnahmenrecht. Bei schweren Delikten und Persönlichkeitsstörungen wird der Rahmen bis zum Alter von 22 ausgeschöpft. Die zum Zeitpunkt der Tat 16-Jährigen müssten demnach sechs Jahre in einer Erziehungsanstalt verbringen.“
Natalie Rickli zur Kritik am bestehenden Jugendstrafrecht:
„Das Strafrecht in der Schweiz ist auf den Täter ausgerichtet, das Opfer bleibt dabei vergessen: heilen, resozialisieren, therapieren und auch noch erziehen. Weil die Eltern versagt haben, soll der Staat das jetzt nachholen. Es ist falsch zu behaupten, die Massnahme hier in der Schweiz sei gleich wie das Gefängnis in Deutschland. Das stimmt nicht. Ich habe dazu viele Beispiele.“
Laszlo Polgar zum Unterschied zwischen Gefängnis und Massnahmenvollzug:
„Wir im Massnahmenvollzug können den Jugendlichen länger halten als die Gefängnisse mit ihren Straferlassen bei guter Führung. Hart oder weich? Beim Gefängnis kann sich der Jugendliche darauf einstellen, dass das Ende kommt und unangenehmen Situationen aus dem Weg gehen. Im Massnahmenvollzug, bei dem es um die persönliche Entwicklung geht, wird der Jugendliche konstant mit seiner Geschichte konfrontiert und wird nicht entlassen, bis die Erziehungsziele erreicht sind.“
Bernhard Eicher zur Signalwirkung von Strafen:
„Die Bevölkerung kann nicht verstehen, dass die Jugendjustiz eine einseitige Tätersicht hat. Die Frage, was es brauche, um einen Täter wieder in die Gesellschaft zu entlassen, ist nur eine Komponente. Es gibt aber auch die Komponente des Opfers und die der Gesellschaft. Bei der Rechtssprechung sollten die Opfer berücksichtigt werden. Zudem müsste man sich bewusst sein, dass das Urteil auch eine Signalwirkung hat. Die Schweiz sollte vermehrt Gefängnisstrafen für Jugendliche aussprechen.“
Cornelia Bessler zum verbreiteten Unverständnis des schweizerischen Systems:
„Viele Jugendliche ziehen es vor, ins Gefängnis zu gehen. Sie sagen sich, dass sie dort Ruhe haben. Das sei ein Schonraum, wo sie nicht gefordert würden und keine Leistung erbringen müssten. Manche wollen gar hin, um dort Ferien zu machen, weil sie es im Massnahmenvollzug nicht mehr aushalten. In der Aussenwelt hingegen herrscht die Meinung, das Gefängnis sei hart. Tatsache ist, dass viele Jugendliche mit unserem Jugendstrafrecht gut bedient sind. Wir haben einen guten Jugendstrafvollzug mit breiten Massregelmöglichkeiten, die individuell auf die einzelnen Jugendlichen zugeschnitten werden können. Das ist eine grosse Errungenschaft. Ganz abgesehen von den ganz schwierigen Jugendlichen, von denen 80% psychische Störungen haben. Die einzusperren nützt erst recht nichts.“
Andreas Wagner zum Alltag in der Justizvollzugsanstalt Laufen-Lebenau, Bayern:
„Unser Gefängnis hat keine Mauern. Es entweichen 2-3 Jugendliche pro Jahr, die dann meistens auf dem Skater-Platz ihrer Heimatgemeinde wieder eingefangen werden. Wir haben einen streng reglementierten Tagesablauf: 6 Uhr aufstehen, 7 Uhr zur Arbeit gehen, Mittagessen, weiter arbeiten, abends Hofgang und Freizeitmassnahmen. Die Arbeitspflicht gilt für alle. Vielleicht ist der Unterschied gar nicht so gross zum System der Schweiz.“
Dieter Hebeisen zum Ziel des Schweizer Jugendstrafrechts:
„Wir müssen uns fragen, ob das Jugendstrafrecht geeignet sei, das zu erreichen, was wir alle wollen, schwere Straftaten zu verhindern. Gerade unser Massnahmenrecht ist dafür besonders geeignet. Wir müssen es nur anwenden und nutzen. Kritik ist angebracht an den formellen Hindernissen der Verfahren. Da besteht Handlungsbedarf.“
SF 1: Dienstag, 28. Juli 2009, 22.20 Uhr
SF 1: Mittwoch, 29. Juli 2009, 01.40 Uhr
SF i: Donnerstag, 30. Juli 2009, 12.40 Uh
SF 1: Samstag, 01. August 2009, 13.45 Uhr
Ihre Meinung und Ihre Geschichte interessieren uns! Diskutieren Sie mit - das CLUB-Forum ist bis Mittwoch Mittag geöffnet. mehr …
Seitenende
Startseite
zur Unterrubrikenauswahl
zum Inhalt
Kontakt
Sitemap
Suche
Weitere Inhalte
Hauptrubriken Auswahl
Sendungen A-Z